Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
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HPV

Die Papilloma-Virus-Infektion ist eine der häufigsten sexuell übertragbaren Erkrankungen. Die Papilloma-Viren sind weltweit verbreitet. Im Alter von 20 – 25 Jahren liegt in Abhängigkeit vom Sexualleben der Häufigkeitsgipfel der Infektion. Ca. 30 – 50 % aller sexuell aktiven Menschen sind hier betroffen. Bislang konnten mehr als 100 verschiedene HPV-Typen isoliert werden. Unter den für den Menschen bedeutsamen HPV-Typen unterscheidet man zwischen den sogenannten low-risk und den high-risk-Typen.

Die als low-risk-Typ bezeichneten HPV-Typen infizieren den Genitalbereich und verursachen dort gutartige Warzen, die so genannten Condylomata accuminata.

Die als high-risk-Typ bezeichneten HPV-Typen spielen eine Rolle in der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und seinen Vorstufen. Bei 80 % der HPV-infizierten Frauen kann die körpereigene Immunabwehr die Infektion meist innerhalb eines Jahres erfolgreich bekämpfen. Bei den restlichen 20 % entwickelt sich eine chronische Infektion, die über Jahre fortbesteht und die bei 5 % dieser chronisch infizierten Frauen zu Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs führen kann. Diese Vorstufen von Gebärmutterhalskrebs werden beim so genannten Krebsabstrich im Rahmen der jährlichen Krebsvorsorge erkannt und können dann gezielt und rechtzeitig vor dem Entstehen einer wirklichen Krebserkrankung behandelt werden. Ein auffälliges Ergebnis bei dieser Vorsorgeuntersuchung kann durch einen zusätzlichen HPV-Test bestätigt oder entkräftet werden.

Es gilt der Grundsatz: Ohne HPV kein Gebärmutterhalskrebs.
Solange also keine high-risk-HPV-Typen nachweisbar sind, ist das Krebsrisiko auch bei leicht auffälligem Krebsabstrich als sehr gering einzustufen.

 

Der Pap-Abstrich

Zur Krebsfrüherkennung des Gebärmutterhalses existiert eine zuverlässige Untersuchungsmethode, die im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms in Deutschland für jede Frau über 20 Jahre einmal jährlich von den Krankenversicherungen übernommen wird. Es handelt sich hierbei um einen Zellabstrich von Muttermund und Gebärmutterhalskanal. Die Untersuchung wird von Ihreer Frauenärztin durchgeführt. Dabei wird die Scheide mit einem eingeführten Metallspatel (Speculum) schmerzlos entfaltet, so dass sich der äußere Muttermund direkt einsehen lässt.
Das Zellmaterial wird vom Arzt mit Hilfe eines Watteträgers und einer weichen Bürste entnommen, auf einem Objektträger ausgestrichen und in unserem qualifizierten Labor von zwei unabhängigen Fachkräften untersucht. Diese spezielle Methode zur Beurteilung von Zellen wurde von dem Anatomen George Papanicolaou in den USA entwickelt. Sie wird deshalb kurz Pap-Test genannt.
Die regelmäßige Abstrichuntersuchung bietet die Chance, Veränderungen so frühzeitig zu erkennen, dass die betroffenen Frauen mit großer Sicherheit durch einen wenig belastenden Eingriff wie die Konisation (s. u.) dauerhaft geheilt werden können.
Der Nachweis einer Infektion mit Papillomviren – einem der wichtigsten Mitverursacher von Gebärmutterhalskrebs – ist heute möglich, aber noch nicht so bezüglich seiner Konsequenzen für die betroffenen Frauen geprüft, dass er zu den Standarddiagnoseverfahren gerechnet werden kann. Deshalb ist er auch noch nicht Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms. Er ist den Fällen vorbehalten, bei denen der Krebsabstrich auffällig war.

 

Welche weiteren Maßnahmen sind bei Befunden im Rahmen des Pap-Abstrichs erforderlich?

Die Befunde Pap I und II sind unbedenklich. In der Regel findet die nächste Kontrolle im Rahmen der jährlichen Früherkennungsuntersuchung statt.
Bei Pap III muss kurzfristig ein weiterer Zellabstrich (HPV Abstrich) und eine Lupenuntersuchung (Kolposkopie) erfolgen. Bilden sich die Zellveränderungen nicht zurück, kann zur Sicherung der Diagnose auch eine Gewebsentnahme nötig sein.
Bei Pap III D werden der Abstrich und die Kolposkopie in Abständen von drei bis sechs Monaten wiederholt. In der Regel wird in dieser Situation ein sogenannter HPV-Abstrich durchgeführt. Dabei wird das Vorliegen einer Infektion mit Humanen Papillomaviren nachgewiesen oder ausgeschlossen, um eine bessere Einschätzung des Befundes zu erreichen.
Bleiben die verdächtigen Zellveränderungen längerfristig bestehen, so muss dieser Befund durch Entnahme von Gewebe gesichert werden. Hierbei wird mittels einer sogenannten Knipsbiopsie ein 1-2 mm kleines Gewebsstück vom Muttermund entfernt und in einem Speziallabor untersucht.

Wird durch diese Probeentnahme der Befund bestätigt, kann eine sogenannte Konisation erforderlich werden.

Bei Pap IV a und b ist eine Konisation erforderlich, da der Verdacht auf ein Carcinoma in situ oder auf ein schon etwas tiefer ins Gewebe vorgedrungenes Karzinom anders nicht sicher ausgeschlossen werden kann.

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